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Impressum
| ATS-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG Westring 2 D- 33142 Büren
Steuer-Nr: 395/5700/0931 USt.-ID-Nr: DE 812 343 578 HRA 2115, Amtsgericht Paderborn |
Persönlich haftender Gesellschaftler: ATS-Kunststofftechnik Verwaltungs-GmbH Westring 2 D- 33142 Büren Geschäftsführer: Annegret Schüppel, Thomas Schüppel, Jürgen Spahn HRB 3066, Amtsgericht Paderborn |
Haftung
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Disclaimer
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AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Andere Bedingungen, insbesondere etwaige allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn sie dem Verkäufer mitgeteilt werden und dieser ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Bestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit widersprochen.
§ 2 Angebote
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden.
Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Lehnt der Verkäufer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages geschlossen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
Gibt die Auftragsbestätigung die getroffenen Vereinbarungen unrichtig wieder, so obliegt es dem Käufer, binnen 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich beim Verkäufer zu widersprechen. Etwaige Einwendungen des Käufers gegen die in der Auftragsbestätigung wiedergegebenen getroffenen Vereinbarungen hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung, schriftlich beim Verkäufer zu erheben. Werden Einwendungen nicht oder nicht fristgemäß erhoben, so gibt die schriftliche Auftragsbestätigung die getroffenen Vereinbarungen für beide Beteiligten verbindlich wieder.
Die Angebote und Leistungen des Verkäufers beruhen auf den ihm erteilten Angaben und Unterlagen. Bei Lohnfertigung nach Zeichnung trägt der Käufer das Risiko etwaiger Schutzrechtsverletzungen und ist gegenüber dem Verkäufer schadenersatzpflichtig insoweit diesem daraus Kosten entstehen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, nachträgliche Anderungswünsche zu erfüllen. Kommt der Verkäufer Anderungswünschen nach, so ist er berechtigt, die dafür entstehenden Kosten gesondert zu berechnen.
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Verkäufers. Die Preise sind grundsätzlich Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise gelten grundsätzlich nur, wenn der Käufer die Ware beim Verkäufer abholt. Wird eine Auslieferung der Ware durch den Verkäufer vereinbart, werden die hierdurch anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt. Bei der dann zu erfolgenden Auslieferung erfolgt die Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Lieferzeit
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse aufgrund höherer Gewalt, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Teillieferungen sind jederzeit zulässig.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln hält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Lieferungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Sämtliche gelieferte und eingebaute Ware bleibt, soweit keine Veränderung der Eigentumsverhältnisse gemäß § 946 - 950 BGB eintritt, Eigentum des Verkäufers, solange diesem eine Forderung aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer - gleich aus welchem Rechtsgrund - zusteht. Dies gilt auch dann, wenn die Vergütung für bestimmte vom Käufer bezeichnete Lieferungen oder Leistungen bereits bezahlt ist. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf von dem Verkäufer gelieferte Ware, die der Käufer bereits an Dritte geliefert hat, die aber aufgrund von Eigentumsvorbehaltsrechten des Käufers gegenüber dem Dritten noch nicht in das Eigentum des Dritten übergegangen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Käufer die Ware des Verkäufers vor der Lieferung an den Dritten be- bzw. verarbeitet, unverändert läßt oder mit anderen Gegenständen verbindet oder vermischt. Der Käufer ist allerdings berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Als Verfügung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gilt dabei die Veräußerung der von dem Verkäufer gelieferten Ware nur dann, wenn der Käufer sich das Eigentum im Verhältnis zu dem Dritten bis zur Bezahlung der dem Käufer geschuldeten Vergütung durch den Dritten vorbehält. Dies gilt unabhängig davon, ob der Käufer die Ware vor der Lieferung an den Dritten be- bzw. verarbeitet, unverändert läßt oder mit anderen Gegenständen verbindet oder vermischt.
Verbindet oder vermischt der Käufer die vom Verkäufer gelieferte Ware mit anderen Gegenständen oder be- bzw. verarbeitet er die Ware, tritt er schon jetzt und ausdrücklich seine daraus resultierenden Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den Verkäufer ab. Für diese Gegenstände gilt ein Verwahrungsverhältnis als vereinbart. Der Käufer trägt daher die Gefahr für die gelieferte Ware. Er ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Feuer uns sonstige Schäden zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit an den Verkäufer ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von den unter Eigentumsvorbehalt stehenden gelieferten Waren. Die Waren dürfen nicht an Dritte zur Sicherung übereignet oder verpfändet werden. Dasselbe gilt für alle übrigen unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Waren. Veräußert der Käufer die von dem Verkäufer gelieferte Ware oder sonstige im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers bestehenden Gegenstände (z. B. be- oder verarbeitete bzw. mit anderen Gegenständen vermischte Ware), so tritt er hiermit jetzt schon die zur restlosen Tilgung der Forderungen des Verkäufers aus Lieferung und Leistung, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer (Dritte) mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Käufer hat die von ihm eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und sofort an den Verkäufer abzuführen, falls dieser es verlangt. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Abnehmer des Käufers offenzulegen und seine Rechte dort direkt geltend zu machen. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer sofort die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäufers gegen den Abnehmer des Käufers erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer ist auf Verlangen des Verkäufers weiterhin verpflichtet, selbst die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben. Ein Anspruch auf Rückübertragung von den dem Verkäufer gegebenen Sicherheiten kann vom Käufer erst dann geltend gemacht werden, wenn die dem Verkäufer gegebenen Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers nicht nur vorübergehend um 20 % übersteigen. Ist der Verkäufer hiernach zur Rückgewähr von Sicherheiten verpflichtet, steht die Auswahl der zurück zu übertragenden Sicherheiten dem Verkäufer zu. Von jeder Beeinträchtigung der Rechte des Verkäufers durch Dritte muß der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen. Beabsichtigt der Käufer eine Veräußerung von Ware, die von den vorstehend festgelegten Rechten des Verkäufers betroffen ist, an einen Abnehmer, der auf der Vereinbarung eines rechtsgeschäftlichen Abtretungsverbotes hinsichtlich der Forderungen des Käufers an den Abnehmer besteht, so hat der Käufer vor der Veräußerung die Zustimmung des Verkäufers einzuholen.
§ 6 Transportgefahr
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald dieser beim Verkäufer die Ware in Empfang nimmt. Wird die Auslieferung durch nicht beim Käufer beschäftigte Personen durchgeführt, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsstätte des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Wird die Ware durch eigene Leute des Verkäufers ausgeliefert, geht die Gefahr mit Eintreffen der Ware beim Käufer über, insbesondere wenn sich das Abladen der Ware aufgrund vom Käufer zu vertretender Umstände verzögert.
Die Versendung erfolgt stets für Rechnung des Käufers.
§ 7 Exportlieferung
Bei Lieferungen außerhalb des Bundesgebietes trägt der Käufer das Risiko etwaiger Patentverletzungen der in seinem Staat gültigen Patentgesetze.
§ 8 Gewährleistung
Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert die Ware nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Die §§ 377, 378 HGB gelten uneingeschränkt mit der Maßgabe, daß der Käufer Mängelrügen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei dem Verkäufer schriftlich und spezifiziert anzuzeigen hat. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereit zu halten. Nimmt der Käufer trotz Anzeige des Mangels Veränderungen am Liefergegenstand vor, die zu einer nachhaltigen Verschlechterung des Liefergegenstandes führen, erlischt die Gewährleistung des Verkäufers diesbezüglich.
§ 9 Haftungsbegrenzungen
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen bei sämtlichen Tätigkeiten im Rahmen der Vertragsabwicklung - insbesondere wenn diese die Auslieferung der Ware oder Montagearbeiten übernehmen - ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
§ 10 Rücktrittsvorbehalt
Werden dem Verkäufer nach Abschluß des Vertrages Tatsachen bekannt, die aus der Sicht eines ordentlichen Kaufmannes Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, so ist er berechtigt, vor Lieferung Vorkasse zu fordern.
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Verkäufer berechtigt, falls er oder ein Dritter einen Vollstreckungsversuch gegen den Käufer erfolglos unternommen oder einen Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gegen den Käufer bei Gericht eingegangen ist.
Der Verkäufer ist auch berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen oder zurückzuhalten, soweit von dem Käufer geschuldete Zwischenzahlungen nicht termingerecht geleistet werden.
§ 11 Datenspeicherung
Der Verkäufer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwenden und zu speichern.
§ 12 Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt.
§ 13 Gerichtsstand, anwendbares Recht
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, Büren als Gerichtsstand vereinbart.
Für die Geschäftsbedingungen und gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.